Die Kapitallebensversicherung galt lange Jahre als ideale Absicherung für das Alter. Der Versicherte hat bei einer Lebensversicherung mehrere Möglichkeiten um sich selber und auch seine Angehörigen abzusichern. So kann er sich vor Abschluss einer Kapitalversicherung entscheiden ob er die vereinbarte Versicherungssumme in einer Einmalzahlung oder als monatliche Rente bis zum Lebensende beanspruchen möchte.
Der Termin für die Fälligkeit wird auch vertraglich festgehalten und ist beispielsweise mit 60 oder 65 Jahren möglich. Die Angehörigen können bei einem möglichen Todesfall des Versicherten vor dem Rentenalter durch eine Hinterbliebenen Zahlung versichert werden. Gerade der Ernährer der Familie, in der Regel der Vater, nutzt diese Chance um seine Familie für den Ernstfall versorgt zu wissen.
In der heutigen Zeit ist die Kapitallebensversicherung jedoch mehr und mehr umstritten.
Das liegt zum einen an den verhältnismäßig niedrigen Renditen die durch die Versicherungen erzielt werden. Andererseits werden immer weniger Alternativen für die Altersversorgung angeboten, die die Versicherten als lukrativer empfinden. Deshalb sollte man nicht unbedingt über die Kündigung der Lebensversicherung nachdenken, sondern die Versicherung beitragsfrei stellen. Weitere Informationen über die Kapitalversicherung und private Rentenversicherung erhält man hier.
Die Kündigungsgründe sind vielfältig
Aber auch Versicherte mit einem finanziellen Engpass denken in einigen Fällen über eine Kündigung nach. Dadurch entfallen für sie die monatlichen Beiträge, so dass sie liquider werden. Die Auszahlung der bisher angefallenen Beiträge würde ihnen außerdem helfen um dem finanziellen Engpass zu entkommen. |
Die Kündigung einer Kapitalversicherung bedeutet aber in der Regel große finanzielle Verluste für den Versicherten. Viele Versicherungen erheben hohe Stornogebühren bei vorzeitiger Kündigung, so dass der Rückkaufswert niedrig ausfallen dürfte. Außerdem fällt bei der Kündigung die Abgeltungssteuer an, die ebenfalls berücksichtigt werden muss.
Es gibt daher interessante Alternativen zur Kündigung die dem betreffenden Versicherten die erhöhten Kosten ersparen können.
- Bei einer Beitragsstundung werden die Beiträge für eine festgelegte Zeit nicht bezahlt, müssen aber nach Ablauf der Stundung entrichtet werden.
- Bei der Beitragsfreistellung werden keine weiteren Beiträge mehr gezahlt. Das angefallene Kapital verzinst sich jedoch weiter. Durch diese Beitragsfreistellung verringert sich die ursprüngliche Versicherungssumme.
- Bei der Verringerung der Versicherungssumme kann der Versicherte mit seiner Versicherung über niedrigere Beiträge verhandeln. Dadurch reduziert sich selbstverständlich auch der Versicherungsschutz für den Versicherten und seine Angehörigen.
- Bei der Beitragszahlung aus Überschüssen können die Beiträge aus den Überschüssen, also den Zinsen, des bisher gelaufenen Vertrages getätigt werden. Dies ist nur bei solchen Versicherungen möglich die bereits für eine lange Zeit laufen und genügend Überschuss erwirtschaftet haben.
Jeder Versicherte der über eine Kündigung oder Änderung seiner Kapitallebensversicherung nachdenkt sollte ein Gespräch mit seiner Versicherung führen. Die meisten Versicherungen verfügen über unterschiedliche Möglichkeiten und können ihrem Versicherten helfen eine gute Lösung ohne große finanzielle Verluste zu finden. Es liegt schließlich in ihrem eigenen Interesse, dass alle Versicherten zufrieden mit ihren jeweiligen Versicherungen sind. Über die Lebensversicherung kann man sich hier informieren.